Verein Statuten
1. Name und Sitz Unler dem Namen.
“Afro Swiss Families" beslehl ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mil Sitz in Wlnlerthur ZH. Er isl politisch und konfessionell unabhangig.
2. Ziel und Zweck
Wir sind eine Gruppe Europliischer und Afrikanlscher/Dlaspora Eltern, die in der Schweiz Afroeuropliische Kinder grossziehen. Wir setzen uns dafur ein, eine Gemeinschaft auhubauen, in der unsere multiethnischen und multikulturellen Familien als Eltern und Kinder zusammenkommen, um sich zu verbinden, zu feiern, zu erkunden, zu lernen, zu spielen. Dazu treffen wir uns jeweils am leUlen Sonntag im Monat. Der Verein verfolgt keine kommeniellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tlitig.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfiigt der Verein iiber folgende Mittel: • Mitgliederbeitrlige • Spenden und Zuwendungen aller Art.
4. Mitgliedschaft
Mitglieder konnen natiirliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstiitzen.
Aktivmitglieder mil Stimmrecht sind natiirliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nut1en. Passivmitglieder mit Stimmrecht konnen natilrliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstiitzen. Personen, die sich in besonderem Masse fur den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
5. Erloschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erllscht.
• bei natiirllchen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
• bei jurlstischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflosung der juristischen Person.
6. Austritt und Ausschluss
Eln Verelnsaustritt ist jedeneit moglich. Das Austrlttsschreiben muss mindestens 4 Wochen vor der ordentllchen Mitgliederversammlung schriftllch an den Vorstand gerlchtet werden. Flir das angebrochene Jahr ist der voile Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein Mitglled kann Jedenelt ohne Angaben von Grunden vom Vorstand ausgeschlossen werden.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
8. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Verelns 1st die Mltgllederversammlung. Eine ordentllche Mltgliederversammlung findet j:ihrllch am Im ersten Quarter! des jeweiligen Kalendarjahres statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden elngeladen. Einladungen per E-Mail sind gOltig. Antrage zuhanden der Mitgliederversammlung slnd bis spatestens 1 Woche schriftlich an den Vorstand zu richten.
Die Mitgliederversammlung1st das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahl des Prasidenten/der Prasidentin und des Obrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle.
f) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
g) Genehmigung des Jahresbudgets
h) Beschlussfassung Ober das Tatigkeitsprogramm
i) Anderung der Statuten
j) Entscheid Ober AusschlOsse von Mitgliedern.
k) Beschlussfassung Ober die Au0osung des Vereins und die Verwendung des
I) Liquidationserloses.
Jede ordnungsgemass einberufene Mitgliederversammlung ist unabhangig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfahig. Statutenanderungen benotigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten. Ober die gefassten BeschlOsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Der Vorstand fohrt die laufenden Geschafte und vertritt den Verein nach aussen. Er erlasst Reglemente. Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann fur die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschadigung anstellen oder beauftragen.
Der Präsident: D Schaffhauser Der Aktuar: E Schaffhauser